Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Betreuung von Haustieren
    sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Nosebuddies, Steinhauser Straße 50a,
    26345 Bockhorn, im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres.
  2. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde die Geltung der jeweils aktuellen AGB der
    Nosebuddies an.
  3. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall von
    Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Die Geschäftsbedingungen des
    Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde
§ 2 Begriffsbestimmungen
  1. Urlaubsbetreuung bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier auch über Nacht
    betreut wird.
  2. Tagesbetreuung bedeutet, dass das Tier am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und
    abgeholt wird.
  3. Neben der Tagesbetreuung bietet Nosebuddies auch den mobilen Service an. Der mobile Service
    beinhaltet die Versorgung des Tieres vor Ort beim Kunden wie z.B. Füttern, Tierarztbesuche, sowie
    Gassi Runden.
§ 3 Vertragsabschluss
  1. Vertragspartner sind Nosebuddies und der Eigentümer/Halter des Tieres (im Folgenden Kunde
    genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Nosebuddies gegenüber zusammen mit
    dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Tierbetreuungsvertrag, sofern der
    Nosebuddies eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  2. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde nach dem Erstgespräch mit seiner Unterschrift die
    Zusammenarbeit bestätigt.
  3. Nosebuddies bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich per E-Mail oder WhatsApp und teilt die
    anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit. Erst mit
    Bestätigung durch Nosebuddies kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.
  4. Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss zeitgerecht erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der
    Bestätigung, das Tier am gewünschten Tag in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die
    gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Tieres im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine
    Zahlung, ist Nosebuddies berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern.
§ 4 Beratungsgespräch / Buchung
  1. Der Kunde wird über die Unterbringung und Haltung durch das Beratungsgespräch der Nosebuddies
    eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im
    Betreuungsvertrag festgelegt.
  2. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung sind durch den Kunden vor
    Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie
    Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden
    Tieres zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein
    Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung
    vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
  3. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Tieres sowie den
    Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind bei der
    Buchung mitzuteilen.
  4. Der Kunde bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Tieres vollständig und wahrheitsgetreu
    sind.
§ 5 Leistungen
  1. Nosebuddies ist verpflichtet, das Tier bei Abgabe in die Obhut zu nehmen bzw. die vereinbarten
    Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung und die Betreuung des Tieres und die vom Kunden
    für das Tier in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der
    Nosebuddies zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der
    Nosebuddies an Dritte.
  3. Die Preise können von Nosebuddies geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der
    Anzahl der zu betreuenden Tiere, der Leistungen der Nosebuddies oder der Betreuungsdauer des
    Tieres wünscht und die Nosebuddies dem zustimmt.
§ 6 Auslauf und Gassirunden
  1. Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet Nosebuddies dem in die Betreuung
    gegebenem Tier ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen, sofern
    dies, im Hinblick auf die Art des Tieres, überhaupt möglich ist.
  2. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und
    übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe
    sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf
    dem Gelände bekommt.
  3. Nosebuddies gewährleistet die vom Veterinäramt vorgeschriebene Länge und Anzahl von Gassirunden
    (mindestens zweimal pro Tag), sofern dies, im Hinblick auf die Art des Tieres, überhaupt möglich ist.
§ 7 Besondere Voraussetzungen einer Betreuung
  1. Der Kunde verpflichtet sich dazu, sein/e Tier/e mit einem aktuellen Impfschutz bzw. allen
    notwendigen Impfungen in der Nosebuddies zur Betreuung abzugeben. Idealerweise wird der
    Impfpass des Tieres mit abgegeben.
  2. Voraussetzungen für eine Hundeaufnahme sind:
    § Unkastrierte Rüden können nur aufgenommen werden, wenn sie dahingehend erzogen sind,
    dass sie nicht alles markieren oder zumindest problemlos einen Rüdengürtel tragen, falls es
    zu unerwünschtem Markierverhalten kommen sollte.
    – Hunde sollten verträglich mit anderen Hunden, Katzen und Kindern sein.
    – Für unverträgliche, bzw. Hunde mit Verhaltensauffälligkeiten wird eine besondere Betreuung
    vereinbart.
    – Sie sollten leinenführig sein.
    – Alle Hunde müssen geimpft, entwurmt und entfloht sein.
    – Trächtige Tiere und Tiere mit ansteckenden Krankheiten werden nicht betreut.
  3. Die bei Nosebuddies erkrankten oder verunfallten Tiere werden auf Kosten des Kunden einem Tierarzt
    zur Behandlung übergeben. Eine Übernahme der Haftung für die Erkrankung oder das Ableben eines
    Tieres ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
  1. Der Kunde versichert, dass das in Betreuung gegebene Tier sein Eigentum ist und eine rechtsgültige
    Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu
    hinterlegen.
  2. Die Aufnahme des Tieres in die Betreuung der Nosebuddies erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der
    Kunde haftet für die durch das zu betreuende Tier verursachten Personen-, Sach- oder
    Vermögensschäden.
  3. Die Haftung der Nosebuddies ist für Schadenersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall
    entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Nosebuddies auf 15.000.000,00 € begrenzt. Die
    Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
    vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Nosebuddies oder seiner Erfüllungsgehilfen
    beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung der Nosebuddies oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon
    ausgenommen.
  4. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Kunden wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen u. ä.
    übernimmt die Nosebuddies keine Haftung.
  5. Sollten Tiere aus der vorgesehenen Einzäunung im Freilauf ausbrechen, wird für den Verlust des Tieres
    keine Haftung übernommen.
  6. Für entlaufene Hunde (Losreißen von der Leine etc.) wird – solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt
    – seitens Nosebuddies keine Haftung übernommen.
§ 9 Vorzeitige Abholung / Läufigkeit einer Hündin
  1. Der Kunde ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die Nosebuddies zu jeder Zeit nachrichtlich
    erreichen kann. Der Kunde bzw. die Kontaktperson wird durch die Nosebuddies unverzüglich
    benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das
    Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
  2. Der Kunde wird benachrichtigt, wenn das zu betreuende Tier bei Nosebuddies Aggressionsverhalten
    bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht.
  3. Der Kunde hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass das Tier durch ihn oder durch die Kontaktperson
    gegebenenfalls abgeholt wird.
  4. Bei vorzeitiger Abholung wird bzw. bleibt der gebuchte Zeitraum berechnet. Es besteht kein Anspruch
    auf Rückerstattung.
  5. Der Hundehalter ist verpflichtet, Nosebuddies darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist
    bzw. während des Aufenthalts wird. Nosebuddies berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro
    Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die
    während des Aufenthaltes läufig wird, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin
    während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten
    gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
  6. Nosebuddies kann die Aufnahme einer läufigen Hündin verweigern.
§ 10 Nichtabholung/ Tierheim
  1. Der Kunde verpflichtet sich, dass in die Tierpension gegebene Tier umgehend nach Ablauf der
    vereinbarten Dauer abzuholen.
  2. Bei Nichtabholung wird das Tier nach 10 Tagen in ein Tierheim, das Nosebuddies aussucht,
    abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung
    gestellt.
  3. Die Tierpension behält sich vor, das Tier gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die
    Tierpension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 11 Bring- und Abholzeiten
  1. Die Tiere können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 06:00 – 7:30 Uhr & 9:30 – 10:00 Uhr
    gebracht und zwischen 15:00 – 18:00 Uhr abgeholt werden.
  2. Gesonderte Zeiten sind individuell zu vereinbaren und nur nach Zustimmung der Nosebuddies
    möglich. Diese werden ggf. gesondert in Rechnung g
§ 12 Betreuungspreise
  1. Der Kunde verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro bis zum Bringtag an
    Nosebuddies zu überweisen. Nach Mitteilung des gewünschten Betreuungszeitraumes mit Datum und
    genauer Uhrzeit an die Nosebuddies, errechnet diese den genauen Endpreis.
  2. Die Tagesbetreuungen müssen bis freitags 17:00 Uhr, für die Folgewoche schriftlich via WhatsApp
    oder E-Mail gebucht werden. Nach Buchungsbestätigung erhält der Kunde bis Sonntagabend die
    dazugehörige Rechnung als PDF. Diese muss bis Montag 18:00 Uhr (der laufenden Betreuungswoche)
    per Echtzeitüberweisung, PayPal oder Bar gezahlt werden.
  3. Das Monatsabonnement muss jeweils bis zum 1. des gebuchten Monats, per Echtzeitüberweisung,
    PayPal oder Bar gezahlt werden.
  4. Die Rechnungen für Urlaubsbetreuung muss bis spätestens 4 Wochen vor Urlaubsantritt per
    Echtzeitüberweisung, PayPal oder Bar gezahlt werden.
  5. Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche
    sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei Nicht-Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die
    Nosebuddies das Recht vor, das Tier so lange einzubehalten, bis der Kunde den festgelegten Preis
    ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
§ 13 Stornierung/ Leistungsreduzierung
  1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung durch
    den Kunden, hat dieser folgende Gebühren pro Tier und Aufenthalt zu leisten:
  • Bis 8 Wochen vor Abgabe des Tieres bei der Nosebuddies entstehen durch eine Stornierung keine
    Kosten.
  • Bis 4 Wochen vor Abgabe des Tieres bei der Nosebuddies fallen 25 Prozent der Kosten als
    Stornogebühren an.
  • Bis 2 Wochen vor Abgabe des Tieres bei der Nosebuddies fallen 50 Prozent der Kosten als
    Stornogebühren an.
  • Bis 1 Woche vor Abgabe des Tieres bei der Nosebuddies fallen 75 Prozent der Kosten als
    Stornogebühren an.
  • Bei Stornierungen innerhalb der letzten Woche vor der Abgabe des Tieres bei der Nosebuddies fallen
    100 Prozent der Kosten als Stornogebühren an.
  1. Die Stornogebühren sind unverzüglich an die Nosebuddies zu zahlen, unabhängig der Gründe der
    Stornierung.
§ 14 Betriebsgelände
  1. Alle Tiere sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Nosebuddies grundsätzlich anzuleinen oder in
    entsprechende Transportboxen zu transportieren.
  2. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder
    Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Das Gassigehen auf den Privatwegen ist nach der Abholung untersagt.
  4. Der Private Bereich darf unter keinen Umständen betreten werden.
§ 15 Datenschutz
  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der
    Vertragserfüllung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben,
    verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
  2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und
    beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch
    zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe
    der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur
    Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer
    Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
    entgegensteht
  3. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem
    hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder
    Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene
    direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht,
    unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf
    Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse
    des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
§ 16 Ablehnungsrecht

Nosebuddies hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von
Gründen abzulehnen.

§ 17 Schlussbestimmungen
  1. Nebenabreden sind nur schriftlich rechtsverbindlich.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die
    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages als Ganzen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes
    bestimmt ist, der Gerichtsstand Varel vereinbart.